Um die geistigen Eigentumsrechte beider Parteien zu schützen und den Grundsatz der Fairness, Gerechtigkeit und des gegenseitigen Nutzens einzuhalten,
Partei A und Partei B treffen folgende Vereinbarung über geistige Eigentumsrechte:

1. Verantwortung für die Produktgarantie
Partei B gibt die folgende Erklärung und Verpflichtung ab:

1.1 Das Eigentum an den von Partei B bereitgestellten Produkten unterliegt keinen gesetzlichen Beschränkungen oder Einschränkungen
1.2 Partei B stellt sicher, dass Partei A das Recht hat, die Produkte direkt oder indirekt zu verwenden, zu exportieren, zu verkaufen, zu verteilen und zu vermarkten
von Partei B weltweit ohne jegliche andere vertraglich festgelegte Nutzungsbeschränkung oder zum Schutz des geistigen Eigentumsrechts oder ohne zusätzliche Gebühren bereitgestellt.
1.3 Partei B und die von Partei B bereitgestellten Produkte entsprechen den Gesetzen und Vorschriften der internationalen Standards für die Anwendung von Sicherheit.

2. Geistige Eigentumsrechte

2.1 Partei B verspricht, dass die Produkte von Partei B keine Patent-, Marken-, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum irgendeines Landes und irgendeiner Region verletzen.
2.2 Falls ein Dritter aufgrund eines der folgenden Umstände Rechte gegenüber Partei A, einem Vertreter, Mitarbeiter oder Kunden von Partei A geltend macht, muss Partei B Einspruch erheben, mit diesem Dritten diskutieren oder verhandeln oder Klage einreichen, und Partei B muss Partei A für alle indirekten Verluste, die Partei A dadurch entstehen, voll entschädigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von Partei A an den Kunden oder Dritten geleistete Zahlung als Entschädigung für Vertragsbruch, erhöhte Lagerkosten sowie Entschädigungskosten, Prämie, Vergleichsgebühr, Rechtskosten, Einbehaltungsgebühr und Gebühren für das von Partei A bezahlte Fahrzeug:
A. Alle Handlungen, die Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Betriebsgeheimnisse, technisches Know-how oder Rechte an geistigem Eigentum verletzen;
B. Dieses Produkt verursacht schädliche Aktionen, die zu Personen- oder Sachschäden führen können.
C. Partei Bverstößt gegen eine Bestimmung des Artikels 1
2.3 Alle Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für die vor und nach diesem Abkommen geschlossenen Abkommen über
Käufe von Produkten von Partei B zwischen Partei A und Partei B hiervon

3. Eigentum an den Kooperationserfolgen

Partei A und Partei B besitzen jeweils eigene Rechte am geistigen Eigentum an Software- und Hardwaredesign, einschließlich aller Originalarbeiten, Entdeckungen, Erfindungen, Patentrechte, technisches Know-how und Betriebskenntnisse. Die
Entwicklungsergebnisse aus der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien sind Eigentum beider Parteien. Ohne schriftliche Zustimmung einer Partei ist es der Gegenpartei untersagt, die Kooperationsinhalte offenzulegen oder zu verkaufen oder
Entwicklungsleistungen an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung durch eine Partei oder deren Mitarbeiter ist diese Partei verpflichtet, der Gegenpartei bedingungslos und unverzüglich 50.000 USD als Entschädigung für den Vertragsbruch zu zahlen.

4.Allgemeine Bestimmungen

4.1 Im Falle einer Vertragsaktualisierung wird die alte Vertragsversion automatisch gekündigt, sofern die neue Vertragsversion unterzeichnet ist.
4.2 Sofern ein Artikel dieser Vereinbarung von einer Justizbehörde in bestimmten Aspekten als nicht durchsetzbar beurteilt wird, während die Nichtdurchsetzbarkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen beider Parteien hat, bleibt der Rest dieser
Die Vereinbarung bleibt gültig und durchsetzbar.